01.10.2020

Warum die Insolvenzwelle 2021 kommt

Noch stecken wir mitten in der Coronakrise und hoffen darauf dass sie endlich vorbei geht und wieder alles gut wird. Leider wird es für viele Unternehmen und Arbeitnehmer aber nicht gut ausgehen, denn sie werden ohne Unternehmen bzw. ohne Job dastehen.
Vor lauter Coronameldungen, Fallzahlen und zweiter Welle kommt ein Thema in den Medien viel zu kurz: Die garantierte Insolvenzwelle in 2021.

Grund für die erwartete Flut an Insolvenzen

Es bedarf keiner Kristallkugel um das große Unheil vorherzusehen. Es genügt ein Blick in die Presse zu werfen und 1 und 1 zusammen zu zählen.
Grund für die riesige Bugwelle an offenen Insolvenzen die wir seit Ende März vor uns herschieben, ist die Aufhebung der Insolvenzantragspflicht im Rahmen der Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie.

Was bedeutet Insolvenzantragspflicht?

Jedes Unternehmen welches erkennt, dass es seine offenen Rechnungen nicht mehr fristgerecht begleichen kann, ist verpflichtet beim zuständigen Amtsgericht einen Insolvenzantrag zu stellen. Diese Pflicht ist enorm wichtig für unsere Wirtschaft und die Justiz nimmt es wirklich sehr ernst mit dieser Pflicht. Auf Insolvenzverschleppung stehen Haftstrafen bis zu 3 Jahre. Prominentes Beispiel hierfür ist die Schleckerpleite, welche beide Kinder (Meike und Lars Schlecker) ins Gefängnis brachte.

Warum so hohe Strafen auf Insolvenzverschleppung?

Die drakonischen Strafen sind durchaus gerechtfertigt, denn wer seine Zahlungsunfähigkeit nicht unverzüglich meldet, sondern munter weiter wurstelt, lebt auf Kosten seiner Gläubiger. Darunter versteht man Lieferanten von Waren und Dienstleistungen, aber auch Angestellte und Kunden. Kurz gesagt all diejenigen, die noch Zahlungen vom betreffenden erwarten.
Ein ausbleibender Monatslohn oder eine geleistete Anzahlung welche sich in Luft auflöst ist dramatisch - keine Frage. Noch schlimmer ist jedoch, wenn ein Unternehmen weiter Waren oder Dienstleistung in Höhe von vielen tausend Euro liefert und später auf seinen Rechnungen sitzen bleibt. Dies kann sehr schnell auch das zuliefernde Unternehmen in die Insolvenz stürzen und weiter Unternehmen und Arbeitsplätze vernichten. Ein Insolvenzsog entsteht.

Aufhebung der Insolvenzantragspflicht und die Folgen

Was im vergangenen Jahr noch hart sanktioniert wurde, hat der Deutsche Bundestag Ende März per Gesetz vorübergehend aufgehoben, um Unternehmen die durch die COVID-19 Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind zu schützen.
Auf den ersten Blick ein edler Ansatz. Leider erkennt aber auch der Laie sogleich, dass man das Problem lediglich in die Zukunft verschoben hat. Seither ist kein Unternehmer mehr verpflichtet bei Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anzumelden.

Unternehmen die zuvor schon am Abgrund standen

Die Aufhebung der Insolvenzantragspflicht gilt für alle, auch Unternehmen die zuvor schon schlecht dastanden. Unternehmer sind naturgemäß Optimisten und hoffen immer, dass es bald wieder Berg auf geht und der ersehnte Großauftrag kommt.
Obwohl diese Unternehmen schon „tot“ sein mögen, dürfen sie weiter auf dem Markt wandeln, sich beliefern lassen und ihre Gläubiger vertrösten wenn es um die Begleichung offener Rechnungen geht.
Die resultierenden Folgen dürften jedem klar sein, sobald die Insolvenzantragspflicht wieder in kraft tritt. All die aufgesparten Insolvenzen treffen uns schlagartig - der Moment in dem wir unsere riesige Bugwelle überholen und mehr und mehr, jetzt womöglich noch intakte Unternehmen, mit in den Insolvenzsog gezogen werden. Leider auch mit all den Folgen für Arbeitnehmer bis hin zu den privaten Auswirkungen aufgrund föllig veränderter Lebensumstände durch mögliche Arbeitslosigkeit.

Wann tritt die Insolvenzantragspflicht wieder in kraft?

Das COVID-19 Insolvenzgesetz wurde am 27. März 2020 vom Bundesrat bestätigt und galt rückwirkend zum 1. März 2020. Die Aussetzung der Meldepflicht galt zunächst bis zum 30. September 2020, wurde dann aber bis zum 31.12.2020 verlängert.
Durch Rechtsverordnung des Bundesjustizministeriums kann diese Aussetzung nochmals bis zum 31. März 2021 verlängert werden.

Was passiert bei einer Insolvenz?

Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird ein Insolvenzverwalter bestellt. Er versucht den Betrieb soweit möglich zu sanieren und übernimmt alle Rechte der Firma. Gelingt dies nicht, versucht er sich mit den Gläubigern zu einigen. Dabei werden alle Mittel, Güter und Materialien möglichst gewinnbringend veräußert um die Gläubiger zu befriedigen.
Hierbei gilt, dass kein Gläubiger benachteiligt werden darf. Also wird das vorhandene Vermögen den ausstehenden Forderungen gegenübergestellt und prozentual der Forderungen auf die Gläubiger verteilt. Leider geschieht dies nie ohne beträchtlichen Schaden für die Gläubiger, durchschnittlich erhalten diese nur zwischen 3 und 4 Prozent ihrer rechtmäßigen Forderung.

Folgen für Arbeitnehmer und Angestellte

Abgesehen von den Folgen für zuliefernde Firmen ist dies auch für Arbeitnehmer besonders ärgerlich oder gar existenzbedrohend, wenn sie einen, oder gar mehrere Monate, für 3-4% ihres Monatslohnes gearbeitet haben.
Deshalb bitte gerade in der kommenden Zeit unbedingt hellhörig werden, wenn der Lohn wegen irgendwelcher dubioser Probleme nicht wie gewohnt ausbezahlt werden kann.

Auch mit Anzahlungen und Vorkasse sollte man jetzt vorsichtig sein

Vorsicht ist dieser Tage nicht nur bei ausbleibendem Lohn geboten. Auch mit Anzahlungen oder Geschäften per Vorkasse sollte man in Zeiten einer erwarteten Insolvenzflut vorsichtig sein. Besonders wenn die Leistungserbringung etwas weiter in der Zukunft liegt.
Beispielsweise verlangt ein Küchenstudio in der Regel eine Anzahlung, die Küche wird aber nicht direkt am nächsten Tag geliefert und aufgebaut. Geht das Unternehmen in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung Pleite, ist das angezahlte Geld einfach weg. Gut, vielleicht bekommt man im Insolvenzverfahren 3 oder 4 Prozent zurück, aber das werden sich die wenigsten leisten können.

Fazit

Die allgemein für Herbst prognostizierte Insolvenzwelle ist ausgeblieben, leider aber nur weil man die Aufhebung der Insolvenzantragspflicht bis Ende 2020 verlängert hat. Im Januar wird sie aber über uns hereinbrechen, wenn nicht, spätestens Ende März/ Anfang April.
Hinzu kommt, dass sich in der Coronakrise nicht unbedingt viele Unternehmen florierender Geschäfte erfreuen. Die eigentliche Insolvenzrate wird 2020 sicherlich höher liegen als in anderen Jahren.

Die neue Normalität eben... Ich wünsche mir wirklich sehr, dass ich Unrecht habe und hier Unsinn geschrieben zu haben! Doch schon bald werden wir mehr wissen...

Nutzerkommentar (1 Themen)

  26.10.2020 👱💬 Kommentar von Riche

Insolvenzantragspflicht bleibt weiter außer Kraft

Ich kann mir nicht vorstellen dass die Insolvenswelle Anfang Januar kommt. Ganz sicher wird die Insolvenzantragspflicht nicht gleich wieder zu Jahresbeginn wieder eingeführt, dazu sind die Corona Fallzahlen viel zu hoch. Sie steigen im Moment stark an und werden so schnell auch nicht wieder sinken.
Ich weiß, das Problem wird dadurch nicht besser, eher noch schlimmer.

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