13.07.2020

Steuererklärung online

Warum sich so viele den alljährlichen warmen Geldregen von Vater Staat entgehen lassen ist ein Mysterium welches niemand so richtig beantworten kann. NEIN ‐ ist es nicht, es ist sehr leicht zu beantworten, doch man tut es nicht. Will man Ross und Reiter aber wirklich benennen, so ist es ganz einfach: FAULHEIT!

Dabei geht es wirklich ganz leicht und im Schnitt bekommt ein Arbeitnehmer 1000,- Euro durch die Steuererklärung erstattet. Also warum nicht einfach mal auf die Zähne beißen und die eine Stunde in die Steuererklärung investieren? Selbst wenn es 2 Stunden werden, sprechen wir von einem Stundenlohn von 500,- Euro ‐ das kann sich doch sehen lassen!

Ist ein teurer Steuerberater erforderlich?

NEIN, natürlich nicht! Sicherlich nimmt der Steuerberater einem einiges an Arbeit ab und er ist in schwierigen Fällen auch zu empfehlen, für gewöhnliche Arbeitnehmer aber eher nicht. Normalerweise genügt einfach das Elster Formular.

Was ist Elster?

ELSTER steht für ELektronische STeuerERklärung. Früher wurde die Elster- Software auf den Rechner geladen und damit Schritt für Schritt die Steuererklärung gemacht und zum Abschluss an das Finanzamt übermittelt.
Heute erscheint ELSTER als Website und ist sogar recht benutzerfreundlich und selbsterklärend. Einfach mal einen Blick auf www.elster.de werfen und sich mit dem Thema befassen, es lohnt sich!
Wer es noch ein bisschen einfacher haben will, oder Angst vor Elster hat, kann die Steuererklärung auch mit Hilfe von Diensten wie Smartsteuer machen. Hier wird man geführt und es werden nützliche Tipps gegeben, was alles absetzbar ist, jedoch verlangt der Dienst natürlich auch einen Obulus, dieser liegt zwischen 30 und 40 Euro.
Aus eigener Erfahrung würde ich es erst einmal mit Elster direkt versuchen, normalerweise kommt man damit klar.

Was ist alles steuerlich absetzbar?

Vieles ist steuerlich absetzbar. Dies ist keine umfängliche Beratung, aber ein paar Dinge sollten hier spontan genannt werden. Im Zweifelsfall empfehle ich die Ausgaben einfach mit anzugeben, sollten diese nicht absetzbar sein, wird das Finanzamt die Posten einfach streichen.
Nicht vergessen werden sollten jedenfalls:
  • Der Fahrtweg zur Arbeitstätte, auch Pendlerpauschale genannt. Dabei werden 30 Cent pro Kilometer für den Arbeitsweg berechnet. Welches Verkehrsmittel dabei genutzt wird ist egal. Ab 2020 steigt diese übrigens auf 35 Cent ab dem 21. Kilometer.
  • Versicherungen, insbesondere die KFZ-Versicherung, aber auch die private Haftpflichtversicherung kann abgesetzt werden.
  • Handwerkerrechnungen: Allerdings sollte bereits bei der Rechnungserstellung darauf geachtet werden, dass die Arbeitskosten separat ausgewiesen werden, denn nur diese sind absetzbar. Es ist also nicht möglich Materialkosten bei der Steuererklärung mit anzugeben.
  • Arbeitskleidung kann ebenfalls als Werbungskosten abgesetzt werden, allerdings nur typische Arbeits- und Berufsbekleidung wie Sicherheitsschuhe oder Arztkittel. Dies gilt nicht für Kleidung die nicht ausschließlich zu Berufszwecken getragen wird. Der chice Anzug kann also nicht geltent gemacht werden.

31. Juli ‐ Stichtag für die Steuererklärung

Stichtag für die Steuererklärung ist der 31. Juli des Folgejahres. Das heißt die Steuererklärung für 2019 beispielsweise muss spätestens zum 31. Juli 2020 eingereicht werden.
Schon zu spät??? Egal, trotzdem einreichen!
Wer seitens des Finanztamtes bereits dazu verpflichtet wurde eine Steuererklärung abzugeben, sollte sich an diesen Termin halten, denn ansonsten drohen Strafen in Form eines Verspätungszuschlages in Höhe von 0,25% der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens jedoch 25.- Euro.
Außnahmen bestehen, wenn die Steuererklärung mit Hilfe eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins gemacht wird, dann gilt Ende Februar des zweiten darauffolgenden Jahres.

Keine Angst wer nicht verpflichtet ist

Wer nicht verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben, dem droht auch keine Strafe wenn er es zu spät tut. Also ruhig auch noch später die Steuererklärung einreichen.
Selbst wenn man eine Strafe bekäme, wäre der Lohnsteuerjahresausgleich in den allermeisten Fällen noch ein lohnendes Geschäft!

Selbstständige können mehr absetzen als Arbeitnehmer

Das stimmt, jedoch sind Selbstständige in der Regel auch steuerlich beraten. Die Steuererklärung des „kleinen Mannes“ ist recht einfach und kann wie gesagt ohne großen Aufwand über Elster gemacht werden. Warum also Geld verschenken wenn an anderer Stelle gespart wird? Schließlich sind wir hier im Thema „Spartipps“.

Nutzerkommentar (1 Themen)

  20.08.2020 👱💬 Kommentar von Olaf

Fristverlängerung Steuererklärung

Stichtag für die Steuererklärung ist der 31. Juli, das ist richtig! Es ist aberüberhaupt kein Problem beim Finanzamt anzurufen und um eine Fristverlängerung zu bitten. Das wird normalerweise ohne Probleme abgenickt.
Wichtig ist nur das Wort "Aufschub" oder Ähnliches nicht in den Mund zu nehmen... Sowas gibt's nicht 😂
Aber mit "Fristverlängerung" weil noch nicht alle Unterlagen beisammen sind geht's immer. Da bekommt man auf jeden Fall den 30.09. genehmigt 👍

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  19.09.2020
💁 ‍ Noss an antwortete ⇨ Olaf #1 ⇒ Fristverlängerung Steuererklärung
Ich habe auch beim Finanzamt angerufen und um eine Fristverlängerung bis zu 30. September gebeten. Die Dame am Telefon war sehr nett und die Verlängerung war überhaupt kein Problem.
Jetzt ist der September aber auch schon fast vorüber und mir wird die Zeit schon wieder knapp. Mal sehen ob ich es jetzt am Wochenende schaffe. Eine weitere Fristverlängerung soll nicht mehr so einfach zu haben sein, habe ich mir sagen lassen.

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